Rechtliche Grundlage: Umlage über die Betriebskosten
Gemäß § 2 Nr. 9 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) gehören die Kosten für die Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung zu den umlagefähigen Betriebskosten. Dazu zählt ausdrücklich auch die regelmäßige Reinigung der von den Bewohnern gemeinsam genutzten Gebäudeteile wie Flure, Treppen, Aufzüge, Waschküchen und Eingangsbereiche.
Voraussetzung für die Umlage ist, dass dies im Mietvertrag wirksam vereinbart wurde. Bei Gewerbemietverträgen und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) erfolgt die Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan bzw. die Gemeinschaftsordnung.
Umlagefähig sind die laufenden Kosten für die Säuberung von Gemeinschaftsflächen durch Dritte. Nicht umlagefähig sind Instandsetzungen, Reparaturen oder Anschaffungskosten für langlebige Reinigungsgeräte.
Mieterreinigung („Kehrwoche“) vs. Vergabe an einen Fachbetrieb
In der Praxis führt die Verpflichtung der Mieter zur eigenständigen Treppenhausreinigung häufig zu Frust: Uneinheitliche Sauberkeit, ausgelassene Wochen und Streit unter Nachbarn belasten die Hausgemeinschaft.
Zudem verbleibt die Verkehrssicherungspflicht letztlich beim Eigentümer oder der Hausverwaltung. Stürzt ein Bewohner oder Besucher auf rutschigen Treppenstufen, haftet unter Umständen der Vermieter, wenn die Überwachungspflicht vernachlässigt wurde.
Die Vergabe an einen professionellen Gebäudedienstleister schafft klare Verhältnisse: Feste Einsatztage, geschultes Personal, materialschonende Pflegemittel und eine lückenlose Dokumentation sichern den Werterhalt der Immobilie.
Welche Reinigungsintervalle sind sinnvoll?
Die Häufigkeit hängt von der Bewohneranzahl, dem Publikumsverkehr und der Jahreszeit ab. Folgende Intervalle haben sich in der Region Hannover und Lehrte bewährt:
• Wöchentlich: Standard für Gebäude ab 4 Parteien sowie Objekte mit hoher Frequenz.
• 14-tägig: Geeignet für ruhige Mehrparteienhäuser mit wenigen Einheiten.
• Monatlich ergänzend: Gründliche Pflege von Geländern, Fenstern im Treppenhaus und Eingangstüren.
Feste Wochentage und transparente Aushänge schaffen Vertrauen bei den Bewohnern und erleichtern die Prüfung des Reinigungsergebnisses.
